![]() Verfahren und vorrichtung zum falten von wäschestücken
专利摘要:
Beim Falten von Embleme (40) aufweisenden Wäschestücken (10) ist es erwünscht, dass die Embleme (40) nach dem vollständigen Falten der Wäschestücke (10) sichtbar bleiben, indem sie außen liegen und nicht beim Falten abgedeckt worden sind. Um das zu gewährleisten, mussten die Embleme (40) aufweisenden Wäschestücke (10) bisher richtig herum der Faltmaschine zugeführt werden.Die Erfindung sieht es vor, am Anfang der Faltmaschine eine bildgebende Einrichtung (38) anzuordnen, die ermittelt, ob beim jeweils als nächstes zu faltenden Wäschestück (10) das Emblem (40) auf einer Oberseite (39) des Wäschestücks (10) liegt. Wird ein Emblem (40) auf der Oberseite (39) des Wäschestücks (10) von der bildgebenden Einrichtung (38) detektiert, erfolgt das Längsfalten in einer Längsfaltstation (11) in anderer Weise als bei Wäschestücken (10), bei denen die bildgebende Einrichtung (38) kein Emblem (40) auf der Oberseite (39) detektiert hat. Die Erfindung ermöglicht es, Wäschestücke (10) mit einem Emblem (40) auf einer beliebigen Seite oder auch keinem Emblem (40) automatisch zu falten, indem die Embleme (40) stets frei sichtbar außen liegen. 公开号:EP3702517A1 申请号:EP20158698.9 申请日:2020-02-21 公开日:2020-09-02 发明作者:Engelbert Heinz;Wilhelm Bringewatt 申请人:Herbert Kannegiesser GmbH and Co; IPC主号:D06F89-00
专利说明:
[0001] Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Falten von Wäschestücken gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 sowie eine Vorrichtung zum Falten von Wäschestücken gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 6. [0002] Wäschestücken wie Tischwäsche, Bettwäsche, Handtücher, Servietten oder dergleichen (Flachwäsche) oder auch Kittel, Hemden, Shirts oder dergleichen (Bekleidungsstücke) werden mit Vorrichtungen, sogenannten Faltmaschinen, automatisch gefaltet. Solche Faltmaschinen verfügen über mindestens eine Längsfaltstation, die die Wäschestücke mit längs zur Durchlaufrichtung derselben durch die Faltmaschine erstreckende Faltlinien faltet und gegebenenfalls mindestens eine auf die Längsfaltstation folgende Querfaltstation, die die Wäschestücke so faltet, dass die Faltlinien quer zur Durchlaufrichtung der Wäschestücke durch die Faltmaschine verlaufen. [0003] Manche Wäschestücke verfügen über Embleme auf einer Flachseite. Solche Embleme können Ziffern (Zahlen und/oder Buchstaben) und alternativ oder zusätzlich mindestens eine bildliche Darstellung (Logo) aufweisen. Solche Embleme müssen nach dem Falten des jeweiligen Wäschestücks außen liegen, damit sie beim gefalteten Wäschestück sichtbar sind, und zwar kleinere Embleme vollständig und größere Embleme teilweise, insbesondere größtenteils. [0004] Die zu faltenden Wäschestücke werden der Faltmaschine üblicherweise mit entweder auf der obenliegenden Seite oder der untenliegenden Seite sich befindendem Emblem zugeführt. Dabei liegen die Embleme zufallsbedingt oben oder unten, wobei üblicherweise Wäschestücke mit oben- oder untenliegendem Emblem unregelmäßig aufeinanderfolgen. Deswegen lassen es bekannte Faltmaschinen nicht zu, die Wäschestücke immer so zu falten, dass das mindestens eine Emblem nach dem Falten außen liegt, also sichtbar ist. [0005] Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Falten von Embleme aufweisenden Wäschestücken zu schaffen, womit die Wäschestücke so faltbar sind, dass die Embleme stets außen liegen und dadurch sichtbar sind. [0006] Ein Verfahren zur Lösung dieser Aufgabe weist die Maßnahmen des Anspruchs 1 auf. Demnach wird bei einem noch ungefalteten Wäschestück ermittelt, ob auf einer bestimmten Seite des Wäschestücks wenigstens ein Emblem vorhanden ist. Je nachdem, ob auf der bestimmten (betrachteten) Seite des Wäschestücks ein Emblem vorhanden ist oder nicht, werden gegenüberliegende Längsrandstreifen des Wäschestücks gegen die eine oder andere Seite eines inneren bzw. mittigen Längsstreifens oder gegebenenfalls den zuvor schon gegen die betreffende Seite des Wäschestücks gefalteten Längsrandstreifen gefaltet. Es wird so automatisch sichergestellt, dass zumindest ein eventuell auf der einen oder anderen Seite des Wäschestücks vorhandenes Emblem nach dem Längsfalten stets sichtbar außen liegt. Dabei kann das mindestens eine sichtbare Emblem außen auf der Oberseite oder der Unterseite des längsgefalteten Wäschestücks vorhanden sein. [0007] Vorzugsweise wird so vorgegangen, dass bei der Ermittlung keines Emblems auf der betrachteten Seite des noch ungefalteten Wäschestücks die Längsfaltung so erfolgt, als wäre auf der gegenüberliegenden Seite des Wäschestücks mindestens ein Emblem vorhanden, auch wenn das Wäschestück überhaupt kein Emblem aufweist. So lässt sich das Verfahren auch bei Wäschestücken ohne ein Emblem einsetzen, ohne dass noch zusätzlich ermittelt werden muss, ob das betreffende Wäschestück überhaupt ein Emblem aufweist. [0008] Bei einer bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens ist es vorgesehen, vor Längsfaltorganen der Längsfaltstation zu ermitteln, ob auf einer bestimmten betrachteten Seite, vorzugsweise einer freiliegenden Oberseite, des Wäschestücks sich wenigstens ein Emblem befindet. Nur dann, wenn auf dieser bestimmten bzw. betrachteten Seite des Wäschestücks wenigstens ein Emblem detektiert wird, erfolgt das Längsfalten andersherum als bei Wäschestücken, bei denen auf dieser bestimmten und/oder betrachteten Seite kein Emblem ermittelt worden ist. Bei dieser Vorgehensweise ist es unbeachtlich, ob das betreffende Wäschestück überhaupt ein Emblem aufweist. [0009] Gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltungsmöglichkeit des Verfahrens wird dann, wenn auf der zur Detektion des Vorhandenseins mindestens eines Emblems betrachteten bestimmten Seite, vorzugsweise Oberseite, kein Emblem ermittelt worden ist, die Längsrandstreifen des Wäschestücks nacheinander auf diese Seite, insbesondere des mittleren Längsstreifen, gefaltet werden und nur dann, wenn auf der betrachteten bestimmten Seite, insbesondere Oberseite, des Wäschestücks wenigstens ein Emblem ermittelt worden ist, die Längsrandstreifen desselben anders herum unter die bestimmte, betrachtete Seite, vorzugsweise die Unterseite des mittleren Längsstreifen, gefaltet werden. Dadurch ist es besonders einfach realisierbar, dass beim Längsfalten ein Emblem oder mehrere Embleme des betreffenden Wäschestücks nicht verdeckt werden. [0010] Eine andere vorteilhafte Ausgestaltungsmöglichkeit des Verfahrens sieht es vor, nach der Ermittlung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins wenigstens eines Emblems auf der bestimmten, betrachteten Seite den mittleren Längsstreifen des jeweiligen Wäschestücks bei festgestelltem Vorhandensein wenigstens eines Emblems auf der betreffenden betrachteten Seite auf die eine Seite der mindestens einen Faltschablone und bei Feststellung des Nichtvorhandenseins wenigstens eines Emblems auf der betrachteten, bestimmten Seite des Wäschestücks auf die andere Seite der mindestens einen Faltschablone, vorzugsweise unter dieselbe, zu leiten, und zwar insbesondere mit mindestens einer Weiche. Dadurch ist es möglich, die Längsrandstreifen solchermaßen gezielt auf oder unter den mittleren Längsstreifen des Wäschestücks zu falten, dass das mindestens eine Emblem beim Längsfalten nicht durch die umgefalteten Längsrandstreifen des Wäschestücks verdeckt wird. [0011] Bevorzugt werden die Längsrandstreifen des Wäschestücks beim Längsfalten stets zu einer solchen Seite des mittleren Längsstreifens des Wäschestücks umgefaltet, auf der vorher kein Emblem festgestellt wurde. Das gilt auch für den Fall, dass die gegenüberliegende, unbetrachtet gebliebene Seite des Wäschestücks auch kein Emblem aufweist, also ein Wäschestück ohne jegliches Emblem. [0012] Das Verfahren kann so weitergebildet sein, dass dann, wenn das wenigstens eine Emblem nach dem Längsfalten auf einer bestimmten Seite des längsgefalteten Wäschestücks liegt, solche Wäschestücke vor dem ersten Querfalten, vorzugsweise vor der ersten in Durchlaufrichtung der Wäschestücke durch die Faltmaschine gesehen auf die Längsfaltstation folgende Querfaltstation, umgedreht bzw. gewendet werden. Hingegen werden Wäschestücke mit mindestens einem Emblem auf der der betrachteten Seite gegenüberliegenden Seite ohne ein Umdrehen der ersten Querfaltstation zugeführt. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass bei Wäschestücken, die nach dem Längsfalten quergefaltet werden, beim Querfalten und gegebenenfalls auch mehreren aufeinanderfolgenden Querfaltvorgängen, das mindestens eine Emblem des Wäschestücks nicht wieder verdeckt wird. Auch bei Wäschestücken, die nach dem Längsfalten noch mindestens einmal quergefaltet werden, liegt so das mindestens eine Emblem stets außen und bleibt auch nach dem vollständigen Längs- und Querfalten stets außen sichtbar, und zwar entweder oben auf dem gefalteten Wäschestück oder unter demselben. In diesem letztgenannten Fall muss das gefaltete Wäschestück lediglich dann, wenn es der Verwendung zugeführt wird, beispielsweise wenn ein gefaltetes Handtuch vom Hotelpersonal auf einer Waschtischablage bereitgelegt wird, vom Hotelpersonal umgedreht werden, damit das Emblem oben liegt. [0013] Eine Vorrichtung (Faltmaschine) zur Lösung der eingangs genannten Aufgabe weist die Merkmale des Anspruchs 6 auf. Bei dieser Vorrichtung ist es vorgesehen, vor der Längsfaltstation oder dem Anfang der Längsfaltstation eine Detektionseinrichtung anzuordnen. Die Detektionseinrichtung ermittelt, ob auf der von ihr erfassten, insbesondere betrachteten und/oder bestimmten, Seite des Wäschestücks mindestens ein Emblem vorhanden ist. Des Weiteren weist die Vorrichtung mindestens eine Weiche auf, die es zulässt, das jeweilige Wäschestück wahlweise über mindestens eine Faltschablone oder unter die mindestens eine Faltschablone und/oder auf bzw. unter Faltschieber für die Längsfaltungen zu leiten. Dadurch ist es möglich, Wäschestücke, die auf der Seite, die von der Detektionseinrichtung betrachtet wird, mindestens ein Emblem aufweisen, zu einer Seite der mindestens einen Faltschablone zu führen und Wäschestücke, die auf der von der Detektionseinrichtung betrachteten Seite kein Emblem oder überhaupt kein Emblem aufweisen, zur gegenüberliegenden Seite der mindestens einen Faltschablone zu führen. Die Vorrichtung ermöglicht es, die Wäschestücke derjenigen Seite der mindestens einen Faltschablone zuzuführen, von wo aus die Längsrandstreifen um die mindestens eine Faltschablone und den mittleren Längssteifen herumgefaltet werden können, ohne dass dabei von den umgefalteten Längsrandstreifen die Embleme solcher Wäschestücke verdeckt werden. [0014] Bevorzugt ist die Vorrichtung so ausgebildet, dass die mindestens eine Faltschablone auf- und abbewegbar ist. Dieses geschieht bevorzugt derart, dass zum Längsfalten des jeweiligen Wäschestücks der mittlere Längsstreifen desselben wahlweise auf der mindestens einen Faltschablone oder darunter liegt. Auf diese Weise ist es nicht nur möglich, Wäschestücke, insbesondere ihre mittleren Längsrandstreifen, bedarfsweise über oder unter der mindestens einen Faltschablone zu transportieren; es wird auch verhindert, dass nach dem Längsfalten die Längsrandstreifen das Emblem abdecken. [0015] Vorzugsweise ist es vorgesehen, die Detektionseinrichtung einem Zuförderer zur Längsfaltstation oder einem Förderer der Längsfaltstation vor den Längsfaltorganen zuzuordnen. Diese Zuordnung geschieht insbesondere so, dass von der Detektionseinrichtung ermittelbar ist, ob die ihr zugewandte Seite des noch ungefalteten flachliegenden Wäschestücks wenigstens ein Emblem aufweist oder nicht. Dadurch ist es der Detektionseinrichtung möglich, vor Beginn der Längsfaltung festzustellen, ob die ihr zugerichtete und von ihr betrachtete Seite des jeweiligen Wäschestücks mindestens ein Emblem aufweist oder nicht. Daraufhin können dann vor Beginn der Längsfaltung mindestens einige Organe der Längsfalteinrichtung und gegebenenfalls mindestens eine dieser vorgeordnete Weiche so eingestellt werden, dass das betreffende Wäschestück in der vorgesehenen Weise zu den Längsfaltorganen positioniert in die Längsfaltstation hineinförderbar ist. [0016] Eine Weiterbildungsmöglichkeit der Vorrichtung sieht es vor, gegenüberliegenden Seiten oder außenliegenden Seiten der benachbarten Faltschablonen, vorzugsweise ortsfest zugeordneten Leitblechen jeweils eine Weiche zuzuordnen. Durch die jeweilige Weiche können gegenüberliegende Längsrandbereiche des jeweiligen Wäschestücks je nachdem, ob mindestens ein Emblem auf der detektierten Seite festgestellt worden ist oder nicht, beim Hineintransportieren in die Längsfaltstation über die Leitbleche oder unter die Leitbleche der Längsfaltstation geleitet werden. Daraufhin können dann die Längsrandbereiche des jeweiligen Wäschestücks so über oder unter den mittigen Längsstreifen des Wäschestücks überführt werden, dass sie das mindestens eine Emblem nicht überdecken, wodurch es von außen für den Betrachter nicht mehr sichtbar wäre. [0017] Weiterhin ist es vorgesehen, von der mindestens einen Detektionseinrichtung bzw. einer Steuerungseinheit derselben die Weichen und andere an der Längsfaltung beteiligte Mittel der Längsfaltstation entsprechend zu steuern und/oder zu positionieren, um ein Längsfalten ohne Überdeckung der mindestens ein Emblem aufweisenden Seite des Wäschestücks zu realisieren. [0018] Die Vorrichtung kann vorteilhafterweise so weitergebildet sein, dass zwischen der Längsfaltstation und der ihr in Durchlaufrichtung der Wäschestücke durch die Vorrichtung nachfolgenden ersten Querfaltstation eine Wendeeinrichtung vorgesehen ist. Die Wendeeinrichtung ist zum bedarfsweisen Wenden bestimmter längsgefalteter Wäschestücke ausgebildet. Insbesondere wendet diese Einrichtung ein solches Wäschestück, bei dem die Detektionseinrichtung festgestellt hat, dass mindestens ein Emblem auf einer solchen Seite dieses Wäschestücks liegt, die beim Querfalten von einem umgefalteten Querrandstreifen des Wäschestücks überdeckt würde. So ist auf einfache Weise sichergestellt, dass das mindestens eine Emblem des Wäschestücks, das beim Längsfalten freigelassen worden ist, beim mindestens einen nachfolgenden Querfalten nicht zugedeckt wird und somit nach dem vollständigen Falten des jeweiligen Wäschestücks das mindestens eine Emblem desselben noch von außen sichtbar ist. [0019] Bevorzugt ist die Detektionseinrichtung als eine bildgebende Einrichtung ausgebildet. Beispielsweise wird die Detektionseinrichtung von mindestens einer Kamera gebildet. Die bildgebende Einrichtung, insbesondere Kamera, nimmt ein Bild von einer von ihr betrachteten Seite des jeweiligen Wäschestücks auf, woraus ableitbar ist, ob diese betrachtete Seite des Wäschestücks mindestens ein Emblem aufweist oder nicht. Insbesondere ist es vorgesehen, dieses Bild auszuwerten. Vorzugsweise erfolgt diese Auswertung elektronisch, indem Bilddaten des von der bildgebenden Einrichtung, insbesondere Kamera, aufgenommene Bildes in eine Auswerteinrichtung elektronisch dahingehend ausgewertet werden, ob mindestens ein Emblem auf dieser betrachteten Seite vorhanden ist. [0020] Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen: Fig. 1 eine schematische Seitenansicht der Vorrichtung, Fig. 2 das Faltschema eines mit der Vorrichtung der Fig. 1 gefalteten Wäschestücks in einer Seitenansicht gemäß der Fig. 1, Fig. 3 einen vergrößert dargestellten Querschnitt durch eine Längsfaltstation der Vorrichtung zum Falten von Wäschestücken mit einem oben liegenden Emblem, Fig. 4 einen Querschnitt durch die Vorrichtung analog zur Fig. 3 nach dem Umfalten eines Längsrandstreifens des Wäschestücks, Fig. 5 eine Seitenansicht der Vorrichtung analog zur Fig. 1, Fig. 6 eine Ansicht des Faltschemas für ein Wäschestück mit einem untenliegenden Emblem in einer Darstellung analog zur Fig. 2, Fig. 7 einen vergrößerten Querschnitt durch die Vorrichtung der Fig. 5, und Fig. 8 einen Querschnitt analog zur Fig. 7 nach dem Umfalten eines Längsrandstreifens des Wäschestücks. [0021] Die in den Figuren gezeigte Vorrichtung dient zum Längsfalten und anschließenden zweimaligen Querfalten eines Wäschestücks 10. Im Fachjargon wird eine solche Vorrichtung auch als "Faltmaschine" bezeichnet. [0022] Die Erfindung ist nicht auf die hier gezeigte Vorrichtung zum Längsfalten und anschließenden zweimaligen Querfalten beschränkt. Die Erfindung eignet sich auch für anders ausgebildete und/oder konfigurierte Vorrichtungen zum Längsfalten und anschließenden, einmaligen oder auch mehr als zweimaligen Querfalten. Im Rahmen der Erfindung sind auch Vorrichtungen zum nur einmaligen Längsfalten von Wäschestücken 10 denkbar. [0023] Die in den Figuren gezeigte Vorrichtung und ähnliche Vorrichtungen dienen insbesondere zum Falten von Flachwäsche, wie Tischdecken, Betttücher, Bettbezüge, Kopfkissen, Handtücher und/oder Servietten. Vor allem bei Servietten kann es ausreichen, wenn die Vorrichtung nur eine einzige Längsfaltstation oder gegebenenfalls noch eine einzige Querfaltstation aufweist. Die Erfindung eignet sich aber auch für Vorrichtungen zum Falten von Wäschestücken bei denen es sich um Formteile, beispielsweise Kittel, Hemden, Shirts, Hosen oder dergleichen handelt. [0024] Die nachfolgend beschriebene und in den Figuren gezeigte Vorrichtung verfügt über eine Längsfaltstation 11 und zwei aufeinanderfolgende Querfaltstationen, nämlich eine erste Querfaltstation 12 und eine zweite Querfaltstation 13. Auf die Längsfaltstation 11 folgt in Durchlaufrichtung 14 (in den Fig. 1, 2, 5 und 6 von rechts nach links) die erste Querfaltstation 12 und daran anschließend die zweite Querfaltstation 13. [0025] Zunächst wird in der Längsfaltstation 11 das jeweilige Wäschestück 10 so gefaltet, dass es zwei parallele längs zur Durchlaufrichtung 15 verlaufende Längsfaltlinien erhält. Dabei wird die Breite des Wäschestücks 10 im Wesentlichen gedrittelt, indem gegen einen mittleren Längsstreifen 15, dessen Breite etwa ein Drittel der Breite des Wäschestücks 10 entspricht, ein erster Längsrandstreifen 16 und ein Längsrandstreifen 17 gefaltet werden. Die drei Längsrandstreifen 16 und 17 entsprechen auch etwa einem Drittel der Breite des Wäschestücks 10. Nach dem Längsfalten überdeckt der erste Längsrandstreifen 16 eine Seite des Längsstreifens 15 und der zweite Längsrandstreifen 17 den zuvor längsgefalteten Längsrandstreifen 16. [0026] In der ersten Querfaltstation 12 wird durch einen ersten Faltspalt 18 hindurch ein erster Querrandstreifen 19 durch eine quer zur Durchlaufrichtung 14 verlaufende Querfaltlinie zur Überlappung mit einer Hälfte des übrigen Teils des Wäschestücks 10 mit zwei Drittel der Länge desselben gebracht. Anschließend wird in der zweiten Querfaltstation 13 ein zweiter, hinterer Querrandstreifen 20 mit einer Länge bzw. Breite von ebenfalls einem Drittel der Länge des Wäschestücks 10 gegen den ersten Querrandstreifen 19 gefaltet. Danach ist das Wäschestück 10 in Längsrichtung 10 gedrittelt durch eine sogenannte Schlauchfaltung mit einem unten liegenden mittleren Querstreifen 21 des Wäschestücks, auf dem der erste Querrandstreifen 19 und dann der zweite Querrandstreifen 20 liegen (Fig. 2 und 6). [0027] Die Vorrichtung verfügt über einen sich durchgehend durch die Längsfaltstation 11 erstreckenden Förderer 23. Über einem Obertrum 24 des Förderers 23 befinden sich Längsfaltorgane der Längsfaltstation 11. Dabei handelt es sich im gezeigten Ausführungsbeispiel um zwei parallele und mit Abstand über dem Obertrum 24 angeordnete, vorzugsweise gleiche Faltschablonen 25. Die länglich ausgebildeten Faltschablonen 25 erstrecken sich in Durchlaufrichtung 14. Der Abstand der Faltschablonen 25 ist zur Anpassung an unterschiedlich breite Wäschestücke 10 veränderlich. Es sind alternative Vorrichtungen mit nur einer einzigen Faltschablone denkbar. [0028] Außenseitig neben jeder Faltschablone 15 sind ein ebenes, ortsfestes Leitblech 26 und darunter ein Faltschieber 27 vorgesehen. Auch diese sind länglich ausgebildet, und zwar in etwa genauso lang wie die Faltschablonen 25. Ihre Breiten entsprechen der Breite eines jeweiligen Längsrandstreifens 16 bzw. 17 des größten zu faltenden Wäschestücks 10. Auch der mit Abstand unter dem Leitblech 26 angeordnete Faltschieber 27 befindet sich oberhalb des Obertrums 24 des Förderers 23. [0029] Die erste Querfaltstation 12 ist gebildet aus zwei kooperierenden Förderern 28 und 29. Der Förderer 28 ist dreieckförmig ausgebildet und der Förderer 29 geradlinig. Die Förderer 28 und 29 kooperieren mit zwei parallelen und benachbarten oder gegebenenfalls aneinanderliegenden Trumen 30 und 31. Ein Obertrum 32 des dreieckförmigen Förderers 28 folgt in Durchlaufrichtung 14 gesehen auf das Obertrum 24 des Förderers 23 der Längsfaltstation 11. Zwischen den zueinandergerichteten Enden der Förderer 23 und 28 ist der erste Faltspalt 18 gebildet, der einen Querfaltspalt darstellt. Etwa mittig unter den beiden Förderern 28 und 29 befindet sich ein weiterer Förderer 34, der im gezeigten Ausführungsbeispiel etwa horizontal verläuft. Zwischen einem Obertrum 35 dieses Förderers 34 und dem unteren Ende des Förderers 29 befindet sich ein zweiter Querfaltspalt 22. Beim in Richtung zur Durchführung der zweiten Querfaltung im zweiten Faltspalt 22 angetriebenen Förderer 34 folgt hierauf eine in den Fig. 1 und 5 nur symbolisch durch eine gerade Linie angedeutete Abstapeleinrichtung 37 für gefaltete Wäschestücke 10. Diese Abstapeleinrichtung 37 ist aber nicht zwingend erforderlich oder kann auch woanders angeordnet sein. [0030] Alle Förderer 23, 28, 29 und 34 der Vorrichtung sind als umlaufend antreibbare Gurtförderer ausgebildet. Dabei sind vorzugsweise die Förderer 28 und 34 reversierbar, wodurch ein jeweils durch eine Querfaltung umzuklappender Teil, insbesondere der Querrandstreifen 19 bzw. 20, des Wäschestücks 10 zunächst über den jeweiligen Faltspalt 18 bzw. 22 hinweg transportierbar ist, bevor durch eine Umkehrung der Drehrichtung des betreffenden Förderers 28 bzw. 34 die jeweilige Querfaltung des Wäschestücks 10 erfolgt. [0031] In Durchlaufrichtung 14 gesehen ist vor dem Förderer 23 ein Zuförderer 33 für noch ungefaltete, ausgebreitete Wäschestücke 19 vorgesehen. Der Zuförderer 33 ist bevorzugt Teil der Vorrichtung. Der Zuförderer 34 ist dicht vor dem Anfang des Förderers 23 angeordnet. Dies geschieht derart, dass ein auf einem Obertrum 36 des Zuförderers 36 ausgebreitet liegendes Wäschestück 10 direkt vor dem Anfang des Förderers 23 endet und damit das Wäschestück 10 vom Obertrum 36 des Zuförderers 33 zum Obertrum 24 des Förderers 23 transportiert und an dieses übergibt. Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist der Zuförderer 33 in Durchlaufrichtung 14 gesehen leicht ansteigend vor dem Förderer 23 angeordnet. Jedoch kann der Förderer 34 wie der Förderer 23 auch horizontal verlaufen, wobei das Obertrum 36 des Zuförderers 33 und das Obertrum 24 des Förderers 23 in einer vorzugsweise gleichen und/oder horizontalen Ebene liegen. [0032] Die Vorrichtung weist eine Detektionseinrichtung, vorzugsweise eine bildgebende Einrichtung 38, auf. Hierbei kann es sich zum Beispiel um eine Kamera handeln. Die bildgebende Einrichtung 38 ist der Längsfaltstation 11 in Durchlaufrichtung 14 gesehen vorgeordnet. [0033] Im gezeigten Ausführungsbeispiel ist die bildgebende Einrichtung 38 etwa mittig über dem Zuförderer 33 angeordnet, und zwar so, dass sie auf das Obertrum 36 des Förderers 34 und/oder eine zu detektierende bzw. zu betrachtende Seite des auf dem Obertrum 36 liegenden Wäschestücks 10 gerichtet ist. In den Fig. 1 und 5 handelt es sich bei der von der bildgebenden Einrichtung 38 betrachteten Seite um die freiliegende Oberseite 39 des Wäschestücks 10. In der Fig. 1 ist diese Oberseite 39 des Wäschestücks 10 mit einer Reihe von Punkten dargestellt. Diese Punkte sollen denjenigen Teil der Oberseite 39 des Wäschestücks 10 symbolisieren, der (im gezeigten Ausführungsbeispiel) ein Emblem 40 aufweist, aber auch mehrere Embleme aufweisen kann. In der Fig. 5 befindet sich das Emblem 40 auf der anderen Seite des Wäschestücks 10, nämlich der zum Obertrum 24 bzw. 36 des Zuführförderers 33 und des Förderers 23 weisenden Unterseite 41 des Wäschestücks. Die in den Fig. 1 und 5 gezeigte bildgebende Einrichtung 38 ist senkrecht gerichtet über dem schrägen Förderer 34 angeordnet. Es ist auch denkbar, die bildgebende Einrichtung 38 so etwa mittig über dem Obertrum 36 des Förderers 34 anzuordnen, dass insbesondere ihre optische Achse senkrecht auf das Obertrum 36 und das darauf liegende Wäschestück 10 trifft. [0034] Im Übergangsbereich zwischen dem Ende des Zuförderers 33 und dem Anfang des unter den Längsfaltorganen hindurchlaufenden Förderers 23 der Längsfaltstation 11 befinden sich zwei beabstandete, nebeneinanderliegende und vorzugsweise gleich ausgebildete Weichen 42. Jede Weiche 42 verfügt über einen schwenkbaren Leitfinger 43, dessen in Durchlaufrichtung 14 gesehen vorderes freies Ende 45 um eine gemeinsame horizontale und quer zur Durchlaufrichtung 14 verlaufende Schwenkachse 44 verschwenkbar ist. Diese Schwenkachse 44 liegt im oder etwas über dem Übergangsbereich zwischen den zueinander gerichteten Enden des Zuförderers 33 und des Förderers 23. Um die Schwenkachse 44 sind die beiden Leitfinger 43 gemeinsam von mindestens einem nicht gezeigten Betätigungsmittel verschwenkbar, und zwar so, dass das der Schwenkachse 44 gegenüberliegendes freies Ende 45 jedes Leitfingers 43 sich dicht über dem Obertrum 24 des Förderers 23 befindet (Fig. 1) oder hochgeschwenkt ist, wodurch das freie Ende 45 jedes Leitfingers 43 vor einer vorderen Querkante 46 des jeweiligen Leitblechs 26 liegt (Fig. 5). Dazu ist jedem der beiden auf gegenüberliegenden Seiten der Faltschablonen 25 liegenden Leitblechen 26 eine der beiden Weichen 42 zugeordnet. Die Weichen 42 befinden sich dadurch vor der Längsfaltstation 11. [0035] Die Faltschablonen 25 der Längsfaltstation 10 sind höhenverstellbar ausgebildet. Die Höhenverstellung erfolgt durch einen geeigneten Antrieb in Abhängigkeit von dem mittels der bildgebenden Einrichtung 38 festgestellten Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins mindestens eines Emblems 40 auf der Oberseite 39 des jeweiligen Wäschestücks 10. Ist ein Emblem 40 auf der Oberseite 39 des zunächst längszufaltenden Wäschestücks 10 vorhanden, werden die Faltschablonen 25 hochgefahren (Fig. 1, 3 und 4). Die Faltschablonen 25 werden so hochgefahren, dass die höhenveränderlichen Faltschieber 27 vorzugsweise nacheinander den ersten Querrandstreifen 19 und dann den zweiten Querrandstreifen 20 unter die Faltschablonen 25 schieben können. Wenn auf der Oberseite 39 des Wäschestücks 10 kein Emblem 40 festgestellt wird, werden die Faltschablonen 25 heruntergefahren (Fig. 5, 7 und 8), so dass die Faltschieber 27 den ersten Querrandstreifen 19 und den zweiten Querrandstreifen 20 über die Faltschablonen 25 schieben und/oder falten. [0036] Die Leitbleche 26 sind ortsfest mit gleichem Abstand über dem Obertrum 24 des Förderers 23 angeordnet. Jedoch kann es vorgesehen sein, den den ersten Längsrandstreifen 16 unter die Faltschablonen 25 schiebenden Faltschieber 27 mit einem größeren Abstand zum Obertrum 24 des Förderers 23 anzuordnen als das andere gegenüberliegende Leitblech 26 zum Längsfalten des zweiten Längsrandstreifens 17 (Fig. 3 und 4). [0037] Zeichnerisch sind in den Fig. 3 und 4 einerseits und 7 und 8 andererseits die Abstände der Leitbleche 26 und der Faltschieber 27 zum darunterliegenden Förderer 23 unterschiedlich dargestellt. Tatsächlich sind diese Unterschiede aber nicht vorhanden. Die Anordnung der Leitbleche 26 und der Faltschieber 27 ist beim Längsfalten von Wäschestücken 10 mit obenliegendem Emblem 40 (Fig. 3 und 4) vorzugsweise genauso getroffen, wie beim Längsfalten von Wäschestücken 10 mit untenliegendem Emblem 40 (Fig. 7 und 8). [0038] Die Faltschieber 27 sind bevorzugt nacheinander quer zur Durchlaufrichtung 14 der Wäschestücke 10 durch die Längsfaltstation 11 von ihrer Ausgangsstellung unter den Leitblechen 26 (vgl. Fig. 3 und 7) unter oder über die Faltschablonen 25 bewegbar, je nachdem auf welcher Seite des längszufaltenden Wäschestücks 10 sich ein eventuell vorhandenes Emblem 40 befindet. Auf diese Weise können die Querrandstreifen 19 und 20 vorzugsweise nacheinander bei obenliegendem Emblem 40 unter die Faltschablonen 25 und bei obenliegendem Emblem über die Faltschablonen 25 gefaltet werden. Denkbar ist es aber auch, dass infolge des Höhenversatzes der Faltschieber 27 (nur in den Fig. 3 und 4 dargestellt) die Faltschieber 27 gleichzeitig oder nahezu gleichzeitig (mit geringem Zeitversatz) zusammenbewegt werden. [0039] Bei der hier gezeigten Vorrichtung ist hinter der Längsfaltstation 11 eine nur symbolisch dargestellte Wendeeinrichtung 47 vorgesehen. Dabei kann es sich um einen Wendegreifer (Fig. 1, 2 und 5, 6) handeln, aber auch einen Wendeförderer, auf dem beispielsweise Wäschestücke 10 mit obenliegendem Emblem 40 vor der ersten Querfaltstation 12 gewendet werden können. [0040] Nachfolgend wird unter Bezugnahme auf die zuvor beschriebene Vorrichtung das erfindungsgemäße Verfahren erläutert:Die Detektionseinrichtung, insbesondere bildgebende Einrichtung 38, stellt berührungslos vor der Längsfaltstation 11 fest, ob auf einer bestimmten, betrachteten Seite des Wäschestücks 10, beispielsweise der Oberseite 39 des Wäschestücks 10, mindestens ein Emblem 40 vorhanden ist oder nicht. In Abhängigkeit davon, ob auf der betrachteten Seite des Wäschestücks 10 mindestens ein Emblem vorhanden ist oder nicht, wird dieses Wäschestück 10 in der Längsfaltstation 19 so gefaltet, dass von den gegen den mittleren Längsstreifen 15 gefalteten Längsrandstreifen 16, 17 das Emblem 40 nicht verdeckt wird. [0041] Falls nach der Längsfaltung noch mindestens eine Querfaltung des Wäschestücks 10 erfolgt, wird aufgrund der vor der Längsfaltstation 11 erfolgten Feststellung, ob ein Emblem 40 auf der von der Detektionseinrichtung, vorzugsweise bildgebenden Einrichtung 38, betrachteten Seite des Wäschestücks 10 vorhanden ist, das Wäschestück 10 gegebenenfalls gewendet, damit beim Querfalten kein Emblem 40 des jeweiligen Wäschestücks 10 überdeckt wird. Wird kein Emblem 40 auf der betrachteten Seite des Wäschestücks 10 festgestellt, bedeutet das, dass entweder ein Emblem 40 auf der gegenüberliegenden Seite des Wäschestücks 10 vorhanden ist oder das Wäschestück 10 überhaupt kein Emblem 40 aufweist. In beiden Fällen wird das Wäschestück 10 dann in der Längsfaltstation 11 und mindestens einer gegebenenfalls darauf folgenden Querfaltstation 12, 13 so gefaltet, dass die der betrachteten Seite gegenüberliegende Seite des Wäschestücks 10 beim Falten (auch) nicht zugedeckt wird, egal ob diese Seite ein Emblem 40 aufweist oder nicht. [0042] Bei der hier gezeigten Vorrichtung ermittelt die bildgebende Einrichtung 38 vor der Längsfaltstation 11, nämlich im Bereich des Zuförderers 33, ob auf der Oberseite 39 des jeweiligen Wäschestücks 10 ein Emblem 40 vorhanden ist. [0043] Die Fig. 1 bis 4 betreffen den Fall des Vorhandenseins eines Emblems 40 auf der Oberseite 39 des Wäschestücks 10. Aufgrund des auf der Oberseite 39 des Wäschestücks 10 festgestellten Emblems 40 werden die Weichen 42 vor den Leitblechen 26 und den Faltschiebern 27 so betätigt, dass die Leitfinger 43 nach unten zum Obertrum 24 des Förderers 23 geschwenkt sind (Fig. 1). Außerdem werden beide Faltschablonen 25 gleichermaßen hochgefahren, so dass sie sich über der Ebene des höchsten Leitblechs 26 befinden (Fig. 3 und 4). Nun wird das Wäschestück 10 vom Förderer 23 in die Längsfaltstation 11 transportiert und hier der Antrieb des Förderers 23 zum Längsfalten des Wäschestücks 10 kurzzeitig gestoppt. Es wird nun zunächst ein Faltschieber 27 quer zur Durchlaufrichtung 14 unter die Faltschablonen 25 verfahren und dabei der erste Längsrandstreifen 16 unter die Faltschablonen 25 und somit unter den mittigen Längsstreifen 15 des Wäschestücks 10 geschoben, also eine erste Längsfaltung vorgenommen. Anschließend wird der gegenüberliegende Faltschieber 27 in entgegengesetzte Richtung zum ersten Faltschieber 27 quer zur Durchlaufrichtung 14 in den Bereich unter die Faltschablonen 25 gefahren und dabei der zweite Längsrandstreifen 17 des Wäschestücks 10 unter den ersten Längsrandstreifen 16 geschoben. Dadurch erfolgt die zweite Längsfaltung. Im gezeigten Ausführungsbeispiel, wo die Faltschieber 27 höhenversetzt sind, wird der untere (zweite) Faltschieber 27 mit Abstand unter den ersten Faltschieber 27 gefahren, wobei der zweite Längsrandstreifen 17 zwischen den beiden mit Abstand übereinanderliegenden Faltschiebern 27 zu liegen kommt. Nachdem auf diese Weise beide Längsrandstreifen 16 und 17 des Wäschestücks 10 unter den mittigen Längsstreifen 15 des Wäschestücks 10 geschoben und gefaltet worden sind, werden beide Faltschieber 27 wieder zurückbewegt in ihre Ausgangsstellung auf beiden Seiten neben den Faltschablonen 25 (Fig. 3) und unter den Leitblechen 26. Die Längsfaltung des Wäschestücks 10 ist dann abgeschlossen. [0044] Anschließend wird vom Förderer 23 das längsgefaltete Wäschestück 10 in Durchlaufrichtung 14 weitertransportiert, wobei es den Bereich der Längsfaltstation 11 verlässt. Dabei liegt das Emblem 40 frei und sichtbar auf der Oberseite 39 des mittleren Längsstreifens 15 des längsgefalteten Wäschestücks 10. [0045] Das längsgefaltete Wäschestück 10 mit obenliegendem Emblem 40 wird nun ggf., wenn mindestens eine Querfaltung erfolgen soll, von der Wendeeinrichtung 47 vor der ersten Querfaltstation 12 so gewendet, dass die ursprüngliche Oberseite 39 des mittigen Längsstreifens 15 mit dem Emblem 40 nach dem Wenden auf dem Obertrum 24 des Förderers 23, also nunmehr unten, liegt. Anschließend wird das Wäschestück 10 nacheinander zuerst in der ersten Querfaltstation 12 ein erstes Mal quergefaltet und anschließend in der zweiten Querfaltstation 13 ein zweites Mal quergefaltet. Nach dem Längsfalten und zweimaligen Querfalten entsteht ein mehrlagiger Schlauch des Wäschestücks 10, bei dem das Emblem 40 unten auf dem Obertrum 35 des Förderers 34 liegt. Anschließend wird das fertiggefaltete Wäschestück 10 vom Förderer 34 zur gegebenenfalls darauf direkt folgenden Abstapeleinrichtung 37 transportiert. [0046] Wird von der bildgebenden Einrichtung 38 oder einem sonstigen Detektionsmittel kein Emblem 40 auf der Oberseite 39 des Wäschestücks 10 festgestellt, liegt entweder mindestens ein Emblem 40 für die bildgebende Einrichtung 38 nicht erfassbar auf der Unterseite 41 des Wäschestücks 10 oder das Wäschestück 10 verfügt über kein Emblem 40. In beiden Fällen erfolgt das anschließende Falten des Wäschestücks 10 in gleicher Weise. [0047] Die Fig. 5 bis 8 zeigen das Falten eines Wäschestücks 10 mit mindestens einem Emblem 40 auf der Unterseite 41. Gleichermaßen erfolgt das Falten eines Wäschestücks 10 ohne jegliches Emblem 40. Wenn die bildgebende Einrichtung 38 oder ein Detektionsmittel auf der Oberseite 39 des Wäschestücks 10 kein Emblem 40 festgestellt hat, werden die beiden vor den Leitblechen 26 angeordneten Weichen 42 solchermaßen gesteuert positioniert, dass ihre Leitfinger 43 um die Schwenkachse 44 hochgeschwenkt werden. Dieses Hochschwenken erfolgt derart, dass die freien Enden 45 beider Leitfinger 43 vor den in Durchlaufrichtung 14 vorn liegenden vorderen Querkanten 46 der Leitbleche 26 liegen (Fig. 5). Dadurch ist das Wäschestück 10 vom Förderer 23 und gegebenenfalls auch noch unterstützt durch den Zuförderer 33 mit seinen Längsrandstreifen 16 und 17 auf die stillstehenden Leitbleche 26 schiebbar. Außerdem sind bei Wäschestücken 10 mit untenliegendem Emblem 40 oder keinem Emblem 40 die Faltschablonen 25 vor dem Hineintransportieren des Wäschestücks 10 in die Längsfaltstation 11 heruntergefahren, und zwar so weit, dass sie mit geringem Abstand über dem Obertrum 24 des Förderers 23 liegen und sich die Leitbleche 26 und Faltschieber 27 über den Faltschablonen 25 befinden (Fig. 7 und 8). [0048] Nachdem das Wäschestück 10 in die Längsfaltstation 11 insbesondere vom Förderer 23 hineintransportiert worden ist, erfolgt bei stillgesetztem Förderer 23 das Längsfalten. Hierbei wird zunächst durch ein Verfahren eines seitlichen Faltschiebers 27 über die Faltschablonen 25 der erste Längsrandstreifen 16 des Wäschestücks 10 vom Faltschieber 27 über die Faltschablonen 25 und den mittleren Längsstreifen 15 geschoben und dabei die erste Längsfaltung des Wäschestücks 10 vorgenommen. Danach wird der zweite Faltschieber 27 in die Mitte der Längsfaltstation 11 über die Faltschablone 25 geschoben und dabei der zweite Längsrandstreifen 17 des Wäschestücks 10 über den Längsrandstreifen 16 geschoben und dadurch die zweite Längsfaltung vorgenommen. [0049] Falls die Faltschieber 27 und Leichtbleche 26 gemäß der Darstellung in den Fig. 7 und 8 auf gleicher Höhe angeordnet sind, erfolgt nach der ersten Längsfaltung ein Zurückziehen des diese vornehmenden Faltschiebers 27, bevor der gegenüberliegende Faltschieber 27 die zweite Längsfaltung vornimmt. Wenn gemäß der Darstellung in den Fig. 3 und 4 die Faltschieber 27 und Leitbleche 26 höhenversetzt sind, kann die zweite Querfaltung schon erfolgen, wenn sich der die erste Querfaltung vorgenommene Faltschieber 27 noch über dem bei der ersten Querfaltung über die Faltschablonen 25 gelegten ersten Längsrandstreifen 16 befindet. [0050] Nach der Längsfaltung wird das längsgefaltete Wäschestück 10 vom Förderer 23 aus der Längsfaltstation 11 zur ersten Querfaltstation 12 transportiert. Dabei wird das Wäschestück 10 ohne ein Wenden durch die Wendeeinrichtung 47 hindurchtransportiert. Die Wendeeinrichtung 47 bleibt dadurch bei Wäschestücken 10 mit untenliegendem Emblem 40 inaktiv. [0051] Im Anschluss an die Längsfaltung erfolgt (falls erforderlich oder gewünscht) von beiden Querfaltstationen 12, 13 nacheinander das Querfalten des Wäschestücks 10 genauso wie im Zusammenhang mit den Fig. 1 bis 4 beschrieben, worauf Bezug genommen wird. [0052] Nach dem vollständigen Falten eines Wäschestücks 10 mit vor dem Falten unten liegendem Emblem 40 liegt dieses Emblem 40 nach dem vollständigen Falten des Wäschestücks 10 sichtbar an der Außenseite desselben, und zwar außen an der Unterseite des mittleren Querstreifens 21 des Wäschestücks 10 (Fig. 6). Bezugszeichenliste: 10 Wäschestück 41 Unterseite 11 Längsfaltstation 42 Weiche 12 erste Querfaltstation 43 Leitfinger 13 zweite Querfaltstation 44 Schwenkachse 14 Durchlaufrichtung 45 freies Ende 15 Längsstreifen 46 vordere Querkante 16 Längsrandstreifen 47 Wendeeinrichtung 17 Längsrandstreifen 18 erster Faltspalt 19 erster Querrandstreifen 20 zweiter Querrandstreifen 21 mittlerer Querstreifen 22 zweiter Faltspalt 23 Förderer 24 Obertrum 25 Faltschablone 26 Leitblech 27 Faltschieber 28 Förderer 29 Förderer 30 Trum 31 Trum 32 Obertrum 33 Zuförderer 34 Förderer 35 Obertrum 36 Obertrum 37 Abstapeleinrichtung 38 bildgebende Einrichtung 39 Oberseite 40 Emblem
权利要求:
Claims (11) [0001] Verfahren zum Falten von Wäschestücken (10), wobei in einer Längsfaltstation (11) nacheinander von Faltmitteln ein erster Längsrandstreifen (16) des Wäschestücks (10) um wenigstens eine Faltschablone (25) gegen einen mittleren und/oder inneren Längsstreifen (15) des Wäschestücks (10) gefaltet, anschließend ein gegenüberliegender Längsrandstreifen (17) des Wäschestücks (10) gegen den zuvor unter den Längsstreifen (15) gefalteten Längsrandstreifen (16) gefaltet wird, und danach das längs gefaltete Wäschestück (10) gegebenenfalls wenigstens einmal quer gefaltet wird, dadurch gekennzeichnet, dass vor der Längsfaltung bei noch ungefalteten Wäschestücken (10) ermittelt wird, ob auf einer dazu benachbarten Seite des Wäschestücks (10) wenigstens ein Emblem (40) vorhanden ist und je nachdem, ob auf der betrachteten Seite des Wäschestücks (10) ein Emblem (40) oder kein Emblem (40) ermittelt worden ist, die beiden Längsrandstreifen (16, 17) gegen die eine oder andere Seite des Längsstreifens (15) bzw. den zuvor schon gegen den Längsstreifen (15) gelegten Längsrandstreifen (16, 17) gefaltet werden. [0002] Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass räumlich vor der Längsfaltstation (11), insbesondere vor Längsfaltorganen der Längsfaltstation (11), ermittelt wird, ob auf einer bestimmten und/oder betrachteten Seite, vorzugsweise der betrachteten Seite, des Wäschestücks (10) sich wenigstens ein Emblem (40) befindet und nur dann, wenn auf dieser Seite des Wäschestücks (10) kein Emblem (40) detektiert wird, das Längsfalten des Wäschestücks (10) andersherum erfolgt als bei Wäschestücken (10), bei denen auf dieser bestimmten Seite mindestens ein Emblem (40) ermittelt worden ist. [0003] Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn auf der bestimmten und/oder betrachteten Seite des Wäschestücks (10) kein Emblem (40) ermittelt worden ist, die Längsrandstreifen (16, 17) des Wäschestücks (10) nacheinander auf dieser Seite gefaltet werden und dann, wenn auf der bestimmten betrachteten Seite des Wäschestücks (10) wenigstens ein Emblem (40) ermittelt worden ist, die Längsrandstreifen (16, 17) des Wäschestücks (10) auf die dieser betrachteten Seite gegenüberliegende Seite des Wäschestücks (10) gefaltet werden. [0004] Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass nach der Ermittlung des Vorhandenseins oder Nichtvorhandenseins wenigstens eines Emblems (40) auf der bestimmten und/oder betrachteten Seite des Wäschestücks (10) ein mittlerer Längsstreifen (15) dieses Wäschestücks (10) bei festgestelltem Vorhandensein wenigstens eines Emblems (40) zu einer Seite der mindestens einen Faltschablone (25) geleitet wird, und bei Ermittlung des Nichtvorhandenseins wenigstens eines Emblems (40) auf der bestimmten und/oder betrachteten Seite des Wäschestücks (10) der Längsstreifen (15) desselben auf die andere Seite der mindestens einen Faltschablone (25) geleitet wird, insbesondere durch mindestens eine Weiche (42). [0005] Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dann, wenn das wenigstens eine Emblem (40) nach dem Längsfalten auf einer Seite des längs gefalteten Wäschestücks (10) liegt, ein solches Wäschestück (10) vor dem ersten Querfalten umgedreht wird, wohingegen bei einem Wäschestück mit mindestens einem Emblem auf einer der Seite gegenüberliegenden Seite ohne ein Umdrehen einer ersten Querfaltstation (12) zugeführt wird. [0006] Vorrichtung zum Falten von Wäschestücken (10) mit einer Längsfaltstation (11) und gegebenenfalls mindestens einer Querfaltstation (12, 13), wenigstens einem Förderer (23) zum Hindurchtransportieren der Wäschestücke (10) durch die Längsfaltstation (11) und der Längsfaltstation (11) zugeordneten Längsfaltorgane, wie mindestens eine Faltschablone (25), Leitbleche (26) und/oder Faltorgane, dadurch gekennzeichnet, dass dem Förderer (23) der Längsfaltstation (11) vor den Längsfaltorganen oder im Bereich eines vor dem Förderer (23) angeordneten Zuförderers (33) wenigstens eine Detektionseinrichtung zugeordnet ist, von der ermittelbar ist, ob die von der Detektionseinrichtung erfasste und/oder betrachtete Seite das betreffende Wäschestück (10) wenigstens ein Emblem (40) aufweist, und mindestens eine Weiche (42) vor den Längsfaltorganen zum wahlweisen Leiten eines mittleren Längsstreifens (15) des Wäschestücks (10) unter oder über die wenigstens eine Faltschablone (25). [0007] Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Faltschablone (25) auf- und abbewegbar ist, und zwar derart, dass zum Längsfalten des jeweiligen Wäschestücks (10) der innere Längsstreifen (15) derselben zum Längsfalten wahlweise auf oder unter der wenigstens einen Faltschablone (25) liegt. [0008] Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass vor auf beiden gegenüberliegenden Seiten der einzigen Faltschablone (25) oder außenseitig neben jeder von zwei nebeneinanderliegenden Faltschablonen (25) angeordneten, vorzugsweise ortsfest angeordneten, Leitblechen (26) jeweils eine Weiche (42) angeordnet ist. [0009] Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektionseinrichtung dem Zuförderer (33) oder dem Förderer (23) zugeordnet ist, vorzugsweise so, dass von der Detektionseinrichtung ermittelbar ist, ob die ihr zugewandte und/oder von ihr betrachtete Seite des jeweiligen Wäschestücks (10) wenigstens ein Emblem (40) aufweist. [0010] Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Längsfaltstation (11) und der ihr nachfolgenden ersten Querfaltstation (12) eine Wendeeinrichtung (47) vorgesehen ist, die solche Wäschestücke (10) wendet, bei denen die Detektionseinrichtung festgestellt hat, dass die Embleme (40) auf einer solchen Seite liegen, die beim Querfalten von einem Querrandstreifen (19, 20) der Wäschestücke (10) überdeckt wird. [0011] Vorrichtung nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Detektionseinrichtung als eine bildgebende Einrichtung (38), vorzugsweise mindestens eine Kamera, ausgebildet ist.
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